Neue Social-Media-Richtlinien für alkoholhaltige Getränke

Überarbeitete Social-Media-Leitlinien für Hersteller alkoholhaltiger Getränke regeln jetzt auch Influencer-Marketing

Mit dem 1. August 2024 greifen die vom Deutschen Werberat überarbeiteten Social-Media-Leitlinien für die Hersteller von alkoholhaltigen Getränken. Diese Leitlinien dienen vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Welt von TikTok, Instagram & Co. Konkret geht es um Elemente, die bei der Werbung für alkoholische Getränke in den sozialen Netzwerken beachtet werden müssen wie Altersschranke, Weiterleitungsnachricht, nutzergenerierte Inhalte, Transparenz und Werberegeln für Influencer.

Neu ist vor allem, dass die Hersteller von Sekt, Wein, Spirituosen und Bier die für sie im Auftrag handelnden Influencer darauf hinweisen müssen, bei jeglicher kommerziellen Kommunikation für alkoholische Getränke die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates einzuhalten. Bei Verstößen muss das Unternehmen die Löschung der entsprechenden Inhalte von dem Influencer verlangen. Das gilt auch für die Interaktion mit Nutzern auf den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen. Und auch der Alterseindruck der Werbepersönlichkeiten spielt eine Rolle. Influencer müssen ab jetzt auch dem optischen Eindruck nach alt genug aussehen, um für alkoholische Getränke werben zu dürfen.

Um insbesondere kleineren Unternehmen die Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates in den sozialen Medien zu erleichtern, geben die neuen Leitlinien praktische Hilfestellungen und zeigen, wie eine Musterinformation in den Social-Media-Kanälen beispielhaft aussehen könnte:

 

„Dieser Kanal bewirbt alkoholhaltige Getränke und richtet sich an Erwachsene. Teilen Sie die Inhalte deshalb nicht mit Minderjährigen. Wir freuen uns über Interaktionen, werden aber alle Inhalte löschen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder nicht mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats in Einklang stehen.“

 

 Untersuchungen des Deutschen Werberats in den Jahren 2022 und 2023 haben ergeben, dass Unternehmen sowie Influencerinnen und Influencer die Verhaltensregeln des Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke bereits einhalten. Analysiert wurden kommerzielle Beiträge auf YouTube, TikTok und Instagram. Mit einer Ausnahme zeigte sich die Branche darin vorbildlich. Der gefundene Verstoß wurde nach Intervention des Werberats unmittelbar abgestellt.

Dr. Alexander Tacer, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Sektkellereien e.V. und des Bundesverbandes Wein und Spirituosen International e.V., begrüßt die Anpassung des Regelwerks: „Die überarbeiteten Social-Media-Leitlinien des Deutschen Werberates sind ein wichtiger Baustein für die verantwortungsvolle Vermarktung von alkoholhaltigen Getränken in den sozialen Medien. Sie schützen Minderjährige und regeln die Verantwortlichkeiten auf werblicher Seite.“

Die überarbeiteten Social-Media-Leitlinien des Deutschen Werberates inklusive der beispielhaften Formulierung für die Löschung aller den Verhaltensregeln widersprechenden Inhalte finden Sie hier: https://werberat.de/allgemein/werberat_ueberarbeitet_socialmedia_leitlinien/

Mehr zu den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates für Werbung für alkoholhaltige Getränke erfahren Sie hier: https://werberat.de/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats/alkoholhaltige-getraenke/

 

Kontakt

  • Telefon
  • E-Mail
  • Adresse
Wine in Moderation
Folge uns auf LinkedIn Mehr Informationen anfordern!